1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Allen von mir angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung als anerkannt.
1.2 Abweichende Auftragsbestätigungen, Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit meiner ausdrücklichen und ausschließlich schriftlich unterschriebener Zustimmung.
1.3 Für den Umfang des Auftrags und dessen Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Lukas Durst Medienproduktion nimmt Aufträge/ Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. E-Mail gilt dementsprechend. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Auftraggebers oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
1.4 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von Lukas Durst Medienproduktion erbracht werden.
1.5 Für den Vertrag gelten ausschließlich meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ihre Geltung erstreckt sich zugleich auf alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen Lukas Durst Medienproduktion und dem Auftraggeber abgewickelt werden. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Lukas Durst Medienproduktion die Lieferung der Waren ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn Lukas Durst Medienproduktion mit dem Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.
1.6 Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt Lukas Durst Medienproduktion von Ansprüchen Dritter frei.
2. Kosten
2.1 Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Projekts. Er ist für Lukas Durst Medienproduktion verbindlich, sofern das Projekt nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird.
2.2 Hat Lukas Durst Medienproduktion im Angebot den voraussichtlichen Herstellungsgesamtpreis kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird Lukas Durst Medienproduktion den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Lukas Durst Medienproduktion ist lediglich dann verpflichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, wenn sich die Kosten um mehr als 20% des Kostenvoranschlages erhöhen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch Lukas Durst Medienproduktion widerspricht. Im Falle, dass Lukas Durst Medienproduktion das Benennen von Zusatzkosten aufgrund von Änderungswünschen des Kunden versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.
2.3 Mit dem Herstellungsgesamtpreis werden nur die Leistungen vergütet, die durch den Kostenvoranschlag vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Preis abgegolten sind, kann Lukas Durst Medienproduktion gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.
2.4 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch Lukas Durst Medienproduktion vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.
2.5 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche der Produktion (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Lukas Durst Medienproduktion zurückzuführen sind.
2.6 Im Falle einer Absage oder Stornierung zwischen 7 und 4 Tagen vor Drehbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 25% der ursprünglichen Personalkosten ohne Postproduktion in Rechnung gestellt. Im Falle einer Absage oder Stornierung zwischen 3 und 1 Tagen vor Drehbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der ursprünglichen Personalkosten ohne Postproduktion Rechnung gestellt. Verschiebungen ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber.
2.7 Die kalkulierte Arbeitszeit pro Tag beträgt max. 10 Stunden für Produktionen vor Ort (Drehtage) und 8 Stunden für Vor- & Postproduktionstage (Büro- & Schnitttage). Produktionstage und Vor-/Postproduktionstage gelten als ganzer Arbeitstag, sobald 4 Stunden überschritten werden, Arbeitsaufwand der weniger als 4 Stunden beträgt, wird als halber Produktions- bzw. Vor-/Postproduktionstag berechnet. Vorbereitungs-, Fahrt- und Nachbereitungszeit werden als Arbeitszeit kalkuliert und berechnet.
3. Preise
3.1 Herstellungspreise werden für jedes Projekt in einem Kostenvoranschlag oder Angebot festgelegt. Wird vom Auftraggeber kein Kostenvoranschlag oder Angebot verlangt, gelten automatisch die aktuellen Preise von Lukas Durst Medienproduktion.
3.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich ab 2025 zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.
3.3 Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Reisekosten und Spesen, Verpackung, Versand etc.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers, auch wenn diese nicht direkt im Kostenvoranschlag kalkuliert wurden.
4. Haftung
4.1 Lukas Durst Medienproduktion haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
4.2 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe des Werkes angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.
4.3 Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangel besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn Lukas Durst Medienproduktion hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.
5. Produktion
5.1 Die Herstellung des Projekts erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Konzepts und/ oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags bzw. nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Projekts.
5.2 Lukas Durst Medienproduktion wird das Projekt nach dem zugrunde liegenden Konzept in einer Qualität herstellen, die dem auf der Webseite erwiesenen Qualitätsstandard entspricht.
5.3 Lukas Durst Medienproduktion trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Projekts als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Projekts und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen insoweit befolgt wurden.
5.4 Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Produktionstermins übergeben werden. Muss überlassenes Material durch Lukas Durst Medienproduktion aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.
5.5 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenen Produktionsmaterial verfügt und diese an Lukas Durst Medienproduktion überträgt.
5.6 Lukas Durst Medienproduktion haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassener Datenträger, jedoch nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Datenträgers. Für den Verlust von Daten und Programmen auf überlassenen Datenträgern übernimmt Lukas Durst Medienproduktion keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt Datensicherungen durchzuführen.
5.7 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.
5.8 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt Lukas Durst Medienproduktion hierfür keine Haftung.
5.9 Bis zur Abnahme des Projekts liegt das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel bei Lukas Durst Medienproduktion.
5.10 Mit der Ablieferung des fertigen Projekts geht das Risiko für Verlust an den Auftraggeber über, auch wenn das Projekt bei Lukas Durst Medienproduktion oder bei einem von ihm beauftragten Archiv gelagert wird.
6. Abnahme
6.1 Lukas Durst Medienproduktion übergibt das Projekt dem Auftraggeber unmittelbar nach der Fertigstellung mit einem Download-Link. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Projekts bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt das Projekt als abgenommen.
6.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern das Projekt der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch sofern der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
6.3 Der Auftraggeber kann Änderungen der vereinbarten Leistung verlangen. Die erste Änderung ist im Preis inbegriffen. Für weitere Leistungsänderungen kann Lukas Durst Medienproduktion eine zusätzliche Vergütung verlangen. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung des Projekts schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
7. Lieferfrist
7.1 Lukas Durst Medienproduktion bemüht sich stets um die bestmögliche Einhaltung der gegenüber dem Auftraggeber mitgeteilten Lieferzeiten oder Termine. Es handelt sich dabei nicht um rechtlich bindende Fixtermine, außer diese wurden schriftlich so vereinbart und ausschließlich als solche deklariert. In der Auftragsbestätigung aufgeführte zeitliche Benennungen stellen keine ausreichende Deklarierung dar.
7.2 Erkennt Lukas Durst Medienproduktion, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat er den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.
7.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, so ist Lukas Durst Medienproduktion berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.
7.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die Lukas Durst Medienproduktion trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.
8. Verschwiegenheit
Lukas Durst Medienproduktion und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.
9. Künstlersozialkasse
Die von Lukas Durst Medienproduktion berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß §24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an den Auftragnehmer Lukas Durst Medienproduktion, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.
10. Rechte
10.1 Lukas Durst Medienproduktion räumt dem Auftraggeber das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte einfache Recht ein, das fertige Projekt für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck zu nutzen. Alle anderen Nutzungsrechte verbleiben bei Lukas Durst Medienproduktion. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Lukas Durst Medienproduktion.
10.2 Nur mit ausschließlich schriftlich, vertraglich geregelter Zustimmung von Lukas Durst Medienproduktion dürfen einfache Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte weitergegeben werden. Im Falle einer nicht genehmigten Verwertung, Vervielfältigung oder Adaption in Eigenregie oder durch Dritte ist gegenüber Lukas Durst Medienproduktion eine Vertragsstrafe in Höhe von 300% der Auftragssumme zu leisten. Als Bemessungsgrundlage gilt das Angebot von Lukas Durst Medienproduktion, das gegenüber dem Auftraggeber abgegeben wurde.
10.3 Der Auftraggeber hat bei jeder Nutzungshandlung sicherzustellen, dass als Urheber Lukas Durst Medienproduktion bzw. von Lukas Durst Medienproduktion bezeichnete Dritte genannt werden. Falls die Vertragsparteien keine besonderen Absprachen getroffen haben, können Art und Umfang der Nennung den branchenüblichen Gepflogenheiten entsprechen.
10.4 Das Eigentum an allen während der Produktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen und Konzepten verbleibt bei Lukas Durst Medienproduktion.
10.5 Lukas Durst Medienproduktion versichert über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle schriftlich fixierten Absprachen und Konzepte zu verfügen, insbesondere über die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Projekts von ihr verwaltet werden. Lukas Durst Medienproduktion garantiert nicht, dass alle Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind, wenn Lukas Durst Medienproduktion im Einzelfall wegen begründeter Zweifel darauf hingewiesen hat, dass die Freiheit von Schutzrechten Dritter nicht zugesichert werden kann und auch nicht für Schutzrechte an Vorleistungen, die der Kunde erbracht oder geliefert hat.
10.6 Lukas Durst Medienproduktion erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Projektinhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden, auf Messen und Firmenveranstaltungen oder für das eigene Werbeangebot) zeitlich und räumlich unentgeltlich nutzen zu dürfen.
10.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von Lukas Durst Medienproduktion genehmigten Änderungen durch Lukas Durst Medienproduktion selbst vornehmen zu lassen, es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.
10.8 Für jede aus der Veröffentlichung von Filmmaterial, Bildmaterial und/oder ihrem Zusammenhang mit dem veröffentlichten Text ruhende Rechtsverletzung, insbesondere von allgemeinen Persönlichkeitsrechten, Kunsturheberrechten, Markenrechten und/oder Eigentumsrechten sowie Eingriffen in die Privatsphäre, ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er allein ist in diesen Fällen dem Verletzten gegenüber schadenersatzpflichtig und stellt Lukas Durst Medienproduktion von allen gegenüber dem Produzenten geltend gemachten Schadenersatzansprüchen frei.
10.9 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial und ebenso das Restmaterial bei Lukas Durst Medienproduktion.
Stand: Juli 2024